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Das Landesgericht Graz hat eine Vermögensberatungsgesellschaft zu einer Schadenersatzzahlung in Zusammenhang mit einem Vorsorgemodell auf Basis eines Fremdwährungskredites verurteilt, wie der VKI in einer Presseaussendung mitteilt.

Grund: Der vom Landesgericht Graz bestellte Sachverständige kam zum Ergebnis, dass dieses "Pensionsmodell" auf bloßen Fiktionen beruhte,deren Eintreten von vornherein völlig unwahrscheinlich gewesen sei.

Mehr dazu in der Presseaussendung des VKI (Link)

 


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